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Prävention
3.1 Schutz der ÜL
ÜL werden von Seiten des Vereins informiert über Fortbildungsmöglichkeiten bei der HSJ.
Sie können im Rahmen der Lizenzverlängerungen Schulungen zu dem Thema machen.
Außerdem werden ihnen Flyer der HSJ zur Verfügung gestellt in denen sie sich informieren können, dass der beste Schutz darin besteht, sich selbst zu informieren, miteinander zu reden, gemeinsame Regeln zu entwickeln und den Notfallplan des Vereins zu kennen.
Der Verein verpflichtet sich, das Ansehen der ÜL gegen Verleumdung zu schützen und Vorwürfen neutral nachzugehen.
3.2 Aufgaben der ÜL
Die ÜL richten sich in den Sportstunden nach den selbst entwickelten Verhaltensregeln zur Prävention von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im TSV Hohenhorst.
Außerdem wurde der „Handlungsleitfaden Intervention“ (ein Notfallplan) von ÜL des Vereins gemeinsam mit den PSG-Beauftragten entwickelt und über die Sportwartin an die Spartenleitungen weitergegeben.
Die ÜL sind gehalten, den Notfallplan und den Aushang „Hilfsangebote“ während der Trainingseinheiten bei sich zu haben.
3.3 Neue ÜL
Zukünftige ÜL müssen den Ehrenkodex unterschreiben und ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Sie verpflichten sich, entsprechend des ÜL- Verhaltensregeln zu agieren. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept des TSV Hohenhorst wird neuen ÜL ausgehändigt.
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